Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2009 - 6 B 320/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 4 L 674/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2009 - 6 B 320/09
Wird zitiert von ... (9)
- VG Aachen, 24.10.2019 - 1 K 221/18
Kommissaranwärter wegen Falschangaben zu Recht entlassen
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 6 B 320/09 -, juris, Rn. 7. - VG Köln, 04.10.2018 - 19 L 2008/18 Eine Entlassung nach § 23 Abs. 4 BeamtStG kommt damit nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2009 - 6 B 320/09, juris.
- VG Köln, 19.06.2019 - 19 L 1166/19 Eine Entlassung nach § 23 Abs. 4 BeamtStG kommt damit nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2009 - 6 B 320/09, juris.
- VG Köln, 19.06.2019 - 19 L 1258/19 Eine Entlassung nach § 23 Abs. 4 BeamtStG kommt damit nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2009 - 6 B 320/09, juris.
- VG Köln, 28.05.2010 - 19 L 1996/09
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine …
Im Hinblick darauf, dass der Vorbereitungsdienst (zugleich) Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, muss auch weniger qualifizierten Beamten auf Widerruf grundsätzlich die Beendigung des Vorbereitungsdienstes durch Ablegung der Prüfung ermöglicht werden (…vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. November 2006 - 6 B 2195/06 -, NRWE, Rdnr. 6-12 mit weiteren Nachweisen, und vom 06. Mai 2009 - 6 B 320/09 -, NRWE, Rdnr. 8, jeweils zur inhaltsgleichen "Vorgängervorschrift" des § 35 LBG NRW a. F.).Gründe für eine derartige Prognose, an die strenge Anforderungen zu stellen sind, können beispielsweise unzureichende fachliche Leistungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Beamten sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06. Mai 2009, a.a.O., Rdnr. 9).
- VG Köln, 01.07.2020 - 19 L 803/20 Eine Entlassung nach § 23 Abs. 4 BeamtStG kommt damit nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2009 - 6 B 320/09, juris.
- VG Köln, 10.07.2023 - 19 L 1148/23 Eine Entlassung nach § 23 Abs. 4 BeamtStG kommt damit nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 6 B 320/09 -, juris.
- VG Köln, 01.08.2011 - 19 L 1032/11
Möglichkeit der Entlassung eines Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst …
Eine Entlassung nach § 23 Abs. 4 BeamtStG kommt damit nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2009 - 6 B 320/09 -, juris. - VG Düsseldorf, 01.08.2013 - 13 K 2983/13
Justizvollzugsdienst
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - 6 A 454/08 -, NRWE und juris Rdn. 8 f., m.w.N. der Rechtsprechung, und vom 6. Mai 2009 - 6 B 320/09 -, NRWE und juris Rdn. 7 f.